Neugefasste Satzung vom 11.07.2019

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Neufassung der Satzung vom 11. Juli 2019

Änderungen gegenüber der vorherigen Satzung vom 08.12.2018

- §   5 Absatz 6; Gestrichen (in rot) Die Zustimmung nur eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.

- § 13 Absatz 5: Gestrichen (in rot) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn es von mindestens einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder schriftlich bei ihm beantragt wird oder wenn es der Vorstand beschließt.