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Vorstand bleibt im Amt

Zweimal musste die Mitgliederversammlung in diesem Jahr kurzfristig abgesagt werden. Dies ist umso bedeutsamer, da Vorstandswahlen auf der Tagesordnung standen. Vorstandsmitglieder sind ausgeschieden oder wollten sich nicht mehr zur Wahl stellen, und nun?

Gemäß § 11 Ziff. 8 der Vereinssatzung bleibt der Vorstand solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird, d. h. der Verein wird nach wie vor vom 2018 gewählten Vorstand vertreten und ist handlungsfähig.

In jeder Krise liegt auch eine Chance Neues zu testen. So hat der Vorstand gemäß   § 11 Ziff.6 der Vereinssatzung zur Unterstützung in der Vorstandsarbeit erstmals eine Handlungsvollmacht erteilt, an unser Mitglied Kerstin Maurer. Kerstin Maurer hatte sich im Vorfeld bereit erklärt, für ein Amt im KSG-Vorstand zu kandidieren. Die Handlungsvollmacht beinhaltet schwerpunktmäßig die Unterstützung der Rechnerin und ist befristet bis zu den Neuwahlen. So besteht die Möglichkeit, die Arbeit des Vorstandes und Hintergründe im Finanzwesen kennenzulernen. Der Vorstand ist stets bemüht, Mitglieder für die Vereins- und Vorstandsarbeit zu begeistern und neue Impulse zu setzen.