Vereinsfest 03.09.2022
Hier geht es zur Dienstliste für das Vereinsfest. Bitte erfasst euren Vor- und Nachnamen auch bei den Gastzugängen. Mit der Eintragung eures Namens in die Liste gebt ihr euch damit einverstanden, das euer Name von anderen Vereinsmitgliedern, Freunden und Gönnern des Vereins gelesen werden können. Jeder der diesen Link verwendet hat zugriff.
Neugefasste Satzung vom 11.07.2019
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Neufassung der Satzung vom 11. Juli 2019
Änderungen gegenüber der vorherigen Satzung vom 08.12.2018
- § 5 Absatz 6; Gestrichen (in rot) Die Zustimmung nur eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.
- § 13 Absatz 5: Gestrichen (in rot) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn es von mindestens einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder schriftlich bei ihm beantragt wird oder wenn es der Vorstand beschließt.